Gewährleistung

 

Informationen zu Ihren Gewährleistungsrechten

Nach den Vorgaben der Europäischen Union informieren wir Sie hiermit standardisiert über Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln:

Wichtiger Hinweis zu unseren Lebensmitteln:
Die gesetzliche zweijährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche ist keine Zusage, dass ein Lebensmittel zwei Jahre haltbar oder verzehrfähig bleibt. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist vielmehr ein bereits bei Übergabe der Ware vorhandener oder angelegter Mangel. Ein gewöhnlicher Verderb nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) oder der üblichen Haltbarkeitsdauer begründet keine Gewährleistungsansprüche.